HRA 700057: Hirschbrauerei Heubach Leonhard Mayer, Heubach, Hauptstraße 99, 73540 Heubach. Firma geändert; nun: Hirschbrauerei Heubach Besitz GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hirschbrauerei Heubach Verwaltung GmbH, Heubach (Amtsgericht Ulm HRB 732515), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Caliz, Doris, Heubach, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Gabriele, Heubach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Caliz, Horst, Heubach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 700057: Hirschbrauerei Heubach Leonhard Mayer, Heubach, Hauptstraße 99, 73540 Heubach. Gegenstand geändert nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzungsüberlassung von Grundstücken und Gebäuden samt Zubehör und sonstigem Anlagevermögen an Dritte.
Hirschbrauerei Heubach Leonhard Mayer, Heubach, Hauptstraße 99, 73540 Heubach. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 99, 73540 Heubach. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Caliz, Doris, Heubach, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Gabriele, Heubach, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.11.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwanenbrauerei Giengen GmbH", Giengen an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 660329) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Caliz, Horst, Heubach, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.