Hirschbrauerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Kasernenstr. 1, 40213 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brau und Brunnen Brauereien GmbH am 13.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hirschbrauerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Kasernenstr. 1, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Brau und Brunnen Brauereien GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 16012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.