Historischer Verein zu Münster e.V., Münster (Domplatz 20-22, 48143 Münster). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens - Abteilung Münster am 15.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Historischer Verein zu Münster e.V., Münster (Domplatz 20-22, 48143 Münster). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2006 nebst Ergänzungen vom 15.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.03.2006 und 16.01.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.03.2006 und 22.01.2007 mit dem Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens - Abteilung Münster mit Sitz in Münster (VR 3494) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.