Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Stölting, Carsten, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.04.2023
Acker |
14 |
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Prokura erloschen:
Klose, Nicole, Kabelsketal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.09.2022
Acker |
HRB 83251: Hitachi Zosen Inova Deutschland GmbH, Köln, Waltherstraße 49-51, 51069 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Immonen, Mikko, Steinhausen / Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Feilenreiter, Thomas Kurt, Benningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 83251: Hitachi Zosen Inova Deutschland GmbH, Köln, Waltherstraße 49-51, 51069 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Klose, Nicole, Kabelsketal, * ‒.‒.‒‒; ter Horst, Thomas, Weißenborn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 83251: Hitachi Zosen Inova Deutschland GmbH, Köln, Waltherstraße 49-51, 51069 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.09.2021 mit der Hitrachi Zosen Inova Kraftwerkstechnik GmbH mit Sitz in Landsbergl (Amtsgericht Stendal, HRB 12399) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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