Hitschler International GmbH, Köln (Oelbergstraße 51 a, 50939 Köln). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRA 25878) am 17.04.2008 wirksam geworden.
Hitschler International GmbH, Köln (Oelbergstraße 51 a, 50939 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2008 im Wege des Formwechsels in die Hitschler International GmbH & Co.KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hitschler International GmbH, Köln (Ölbergstr. 51 a, 50939 Köln). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.02.2006 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere den Gegenstand des Unternehmens zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: die Produktion und der Vertrieb von Zuckerwaren und Kaugummi.