HoBraKru Immobilien GmbH, Buchholz, Müllerstraße 11, 21244 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2011 mit der HoBraKru Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Buchholz in der Nordheide (AG Tostedt HRB 202347) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HoBraKru Immobilien GmbH, Buchholz, Müllerstraße 11, 21244 Buchholz.von Amts wegen ergänzt: 25.050,00 EUR.
HoBraKru Immobilien GmbH, Buchholz, Müllerstraße 11, 21244 Buchholz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2010. Geschäftsanschrift: Müllerstraße 11, 21244 Buchholz. Gegenstand: langfristige Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Vermögensumschichtung von Grundstücken (Wohn- und Geschäftsgrundstücken aller Art) und grundstücksgleichen Rechten. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hofmann, Hans Ulrich, Bendestorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Brands Immobilien GmbH & Co. KG, Buchholz (AG Tostedt HRA 200350) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.