Hoberg & Hoberg GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Theodorstraße 101, 40472 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf am 06.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hoberg & Hoberg GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Theodorstraße 101, 40472 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Theodorstraße 101, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Hoberg & Driesch GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 83) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.