HRA 200210: Hochheide Holding GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Str. 13, 26135 Oldenburg. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hochheide Holding Beteiligungs-GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 200340).
HRA 200210: Immobilis GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Str. 13, 26135 Oldenburg. Firma geändert, nun: Hochheide Holding GmbH & Co. KG.
HRA 200210: Immobilis GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Str. 13, 26135 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 mit Änderungen vom 12.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2016 und 31.10.2016 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 und 31.10.2016 mit der Hochheide Holding GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 3406) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Immobilis GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Str. 13, 26135 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.04.2011 mit Änderung vom 08.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlungen vom 28.04.2011 und 21.07.2011 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hochheide, Volker, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Volker Hochheide e. K. in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 202651) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Immobilis GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Str. 13, 26135 Oldenburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.07.2011 wirksam geworden.