Hochheimer Märkte- und Stadthallengesellschaft mbH, Hochheim am Main (Burgeffstr. 30/Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hochheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 18248) am 07.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hochheimer Märkte- und Stadthallengesellschaft mbH, Hochheim am Main (Burgeffstr. 30/Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hochheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in Hochheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 18248) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.