Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Baumgarten, Wilhelm, Bad Harzburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.04.2023
Dunkel-Waldschläger
b)
Fall 5 |
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72, 38667 Bad Harzburg. Neue Geschäftsanschrift: Am Wildpark 17, 38667 Bad Harzburg.
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72, 38667 Bad Harzburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 12.04.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2017 mit der Hochkönig Investment GmbH mit Sitz in Maria Alm/Österreich (Firmenbuchnummer FN 200508 s beim Landesgericht Salzburg) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72, 38667 Bad Harzburg. Zum Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 12.04.2017 eingereicht worden. Danach soll die Hochkönig Investment GmbH in Maria Alm am Steinernen Meer/Österreich (eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 200508 ) als übertragender Rechtsträger mit der Hochkönig Beteiligungs GmbH in Bad Harzburg (eingetragen im Handelsregister des AG Braunschweig unter HRB 206142) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Hochkönig Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Hochkönig Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hochkönig Beteiligungs GmbH nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Hochkönig Beteiligungs GmbH gem. §§ 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese eine Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hochkönig Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Herzog-Wilhelm-Str. 72, 38667 Bad Harzburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hochkönig Beteiligungs GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.
HRB 206142: Hochkönig Beteiligungs GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Straße 72, 38667 Bad Harzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2016. Geschäftsanschrift: Herzog-Wilhelm-Straße 72, 38667 Bad Harzburg. Gegenstand: Das Erwerben, Halten, Verwalten, die Beratung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtigter Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Baumgarten, Lars-Wilhelm, Bad Harzburg, * ‒.‒.‒‒; Baumgarten, Wilhelm, Bad Harzburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.