Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses
vom 25.08.2022 in eine Kommanditgesellschaft unter der
Firma
"HRZ Krankenhaus GmbH & Co. KG", Bad Säckingen
(Amtsgericht Freiburg, Br. HRA 707673) gemäß § 190 ff.
UmwG formwechselnd umgewandelt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
31.08.2022
Mueller |
Hochrhein-Zentrum für Dienstleistung und Innovation GmbH, Bad Säckingen, Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Hochrhein-Zentrum für Dienstleistung und Innovation GmbH, Bad Säckingen (Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen). Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Übernahme der Trägerschaft und des Betriebs der psychiatrischen Tagesklinik in Bad Säckingen sowie Dienstleistungen bei der Durchführung von Fortbildungs- und Unterrichtsveranstaltungen und bei Forschungsprojekten im Gesundheitswesen.
Hochrhein-Zentrum für Dienstleistung und Innovation GmbH, Bad Säckingen (Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital zur Durchführung der Abspaltung auf EUR umgestellt, herabgesetzt und wieder erhöht; nun: 25.000,00 EUR.
Hochrhein-Zentrum für Dienstleistung und Innovation GmbH, Bad Säckingen (Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Softwarezentrum und zentrale Verwaltung des Gebäudes Nagaistr. 3" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LINNOS GmbH Bad Säckingen", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701495) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.