Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bridal Magazine Group AB am 27.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.11.2011 mit der Bridal Magazine Group AB mit Sitz in Uddevalla, Schweden (Bolagsverket (schwedisches Handelsregister Org.Nummer 556542-5823) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.
Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Frankfurt am Main (Lyonerstraße 26, 60528 Frankfurt am Main). 60486 Frankfurt am Main. Gemäß Art. 21 SE-VO wird bekanntgemacht:1.) Der gemeinsame Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der Hochzeitsmagazin Deutschland AG (übertragender Rechtsträger), der Bryllupsmagasinet Danmark A/S (übertragender Rechtsträger), der Revista Media Oyj (übertragender Rechtsträger), der Bryllupsmagasinet Norge ASA (übertragender Rechtsträger) auf die Bridal Magazine Group AB (übernehmende Gesellschaft) zu einer Europäischen Gesellschaft unter der Firma Bridal Magazine Group SE (publ) mit Sitz in Uddevalla, Schweden ist beim Handelsregister eingereicht worden. 2.) An der Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Hochzeitsmagazin Deutschland AG als übertragende Gesellschaft: nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Lyonerstraße 26, D 60528 Frankfurt am Main, Deutschland; b) Bryllupsmagasinet Danmark A/S, eine Aktiengesellschaft dänischen Rech als übertragende Gesellschaft: nach den Gesetzen des Landes Dänemark mit Sitz in Rudersdal, Dänemark, c/o Enrum Advokater Vedbaek Strandvej 341, 2950 Vedbaek Dänemark; c) Revista Media Oyj, eine Aktiengesellschaft nach finnischem Recht als übertragende Gesellschaft: nach den Gesetzen des Landes Finnland mit Sitz in Helsinki, Finnland, Vattuniemenranta 2, FI-00210 Helsinki, Finnland; d) Bryllupsmagasinet Norge ASA, eine Aktiengesellschaft nach norwegischem Recht als übertragende Gesellschaft: nach den Gesetzen des Landes Norwegen mit Sitz in Sellebakk, Norwegen, Trykkerieveien 6, NO-1653 Sellebakk, Norwegen; e) als übernehmende Gesellschaft: Bridal Magazine Group AB, eine Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht nach den Gesetzen des Landes Schweden mit Sitz in Uddevalla, Schweden, Björbäcksvägen 9, S-45155 Uddevalla, Schweden 3.) Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die übertragende Hochzeitsmagazin Deutschland AG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 81622; b) Die übertragende Bryllupsmagasinet Danmark A/S ist eingetragen im dänischen Handelsregister (Erhervs-og Selksabsstyrelsen) unter der Nummer CVR-Nr. 24209032; c) Die übertragende Revista Media Oyj ist eingetragen im finnischen Handelsregister (Patent-och Registerstyrelsen) unter der Nummer 1619661-8; d) Die übertragende Bryllupsmagasinet Norge ASA ist eingetragen im norwegischen Handeslregister (Bronnoysundregistrene) unter der Organisationsnummer 983259197; e) Die übernehmende Bridal Magazine Group AB ist eingetragen im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) uner der Organisationsnummer 556542-5823; 4.) Die Urkunden der sich verschmelzenden Gesellschaften sind hinterlegt bei dem schwedischen Handelsregister (Bolagsverket), SE-851 81 Sundsvall, Stuvarvägen 21, unter der Org. Nummer: 556542-5823.5.) Den Gläubigern wird Sicherheit geleistet, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, ab dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch schriftlich anmelden. Der Anspruch steht den Gläubigern nur soweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden: Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Lyoner Straße 26, 60528 Frankfurt am Main.Jedem Aktionär steht ein Anspruch auf Ausgleich durch bare Zuzahlung nach § 6 SEAG zu, wenn er binnen eines Monats nach der Beschlussfassung Unwirksamkeitsklage erhebt. Jeder Aktionär, der gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, ist nach § 7 SEAG den Erwerb seiner Aktie gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden: Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Lyoner Straße 26, 60528 Frankfurt am Main.Die Europäische Gesellschaft (SE) wird folgende Firma haben: Bridal Magazine Group SE mit Sitz in Uddevalla, Schweden.
Hochzeitsmagazin Deutschland AG, Frankfurt am Main (Lyonerstraße 26, 60528 Frankfurt am Main). Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.07.2007 mit Änderung vom 04.10.2007. Gegenstand: Produktion und der Verkauf eines Hochzeitsmagazins, sowie der Handel mit verwandten Produkten innerhalb der Hochzeitsbranche - hierunter auch Produktion und Verkauf anderer, dem Thema "Hochzeit" verwandter Magazine -, einschließlich der Vermarktung des Themas "Hochzeit" über das Internet; ferner die Beteiligung an anderen Medienunternehmen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Wallgren, Tord Anders Magnus, Uddevalla, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hochzeitsmagazin Deutschland GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75313). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.