HRA 6766: HockeyPark Betriebs GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach. Prokura erloschen: Pfeiffer, Wolfgang, Dorsten, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6766: HockeyPark Betriebs GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pfeiffer, Wolfgang, Dorsten, * ‒.‒.‒‒.
HockeyPark Betriebs GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach. (die Vermietung der Hockey-Arena in Mönchengladbach zu sportlichen und sonstigen Veranstaltungen insbesondere an den Deutschen Hockeybund; die Vermarktung der Hockey-Arena im Bereich Werbung, Merchandising und alle sonstigen Rechte; die Planung und Durchführung von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen; die gastronomische Versorgung bei allen Veranstaltungen innerhalb der Hockey-Arena und/oder Verpachtung der Gastronomie). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: G + M Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 14352), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HockeyPark Betriebs GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 9495) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.