Hoerner Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart (Friedrichstraße 37, 70174 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aktiengesellschaft "Hoerner Bank AG", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 106182) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Der zwischen der Gesellschaft und der "Hoerner Bank AG", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 106182) am 02.07.2007 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund der Verschmelzung mit Wirkung zum 28.02.2011 beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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