Hoff Kranbetrieb und LKW Service GmbH, Neuenkirchen-Vörden (Fehrenkamp 9, 49434 Neuenkirchen-Vörden). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRA 200807) am 16.04.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Hoff Kranbetrieb und LKW Service GmbH, Neuenkirchen-Vörden (Fehrenkamp 9, 49434 Neuenkirchen-Vörden). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 im Wege des Formwechsels in die Hoff Kranbetrieb und LKW Service GmbH & Co.KG mit Sitz in Neuenkirchen-Vörden umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.