HRB 16272: Hoffmann - Vitten Hausmeisterdienste GmbH, Krefeld, Schneiderstraße 79, 47799 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Peter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16272: Hoffmann - Vitten Hausmeisterdienste GmbH, Krefeld, Am Eickerhof 24, 47800 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schneiderstraße 79, 47799 Krefeld.
HRB 16272: Hoffmann - Vitten Hausmeisterdienste GmbH, Krefeld, Am Eickerhof 24, 47800 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Eickerhof 24, 47800 Krefeld. Die Hausmeisterdienste einschließlich der Objektbetreuung von Immobilien sowie Garten- und Baumfällarbeiten. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hoffmann, Peter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Vitten, Roland, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Hoffmann - Vitten OHG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRA 6614) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.03.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom 30.03.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.