HRA 5723: Hoffmann GmbH & Co. KG, Euskirchen, Wilhelmstr. 10-12, 53879 Euskirchen. Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis, weiterhin: Persönlich haftender Gesellschafter: Hoffmann GmbH, Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 12200), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der Hoffmann GmbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 12200) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53879 Euskirchen
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH & Co. KG