HRB 382084: Hoffmann GmbH, Allensbach, Von-Steinbeis-Straße 16 A, 78476 Allensbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Stammkapital) sowie durch Einfügung des § 20a (Gesellschafterdarlehen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bürodienstleistungen Hoffmann UG (haftungsbeschränkt)", Allensbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713990) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler auf der Erlaubnisgrundlage gem. § 34d Abs. 1 GewO. Weiter ist die Gesellschaft als Finanzanlagenberater bzw. -vermittler auf der Erlaubnisgrundlage gem. § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GewO tätig. Diese Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Anlageberatung zu erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb der folgenden Finanzanlagen zu vermitteln: - Anteilsscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen ( 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) -Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft ( 34f Abs. 1 S.1 Nr. 2 GewO) -Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes ( 34f Abs. 1 S.1 Nr. 3 GewO) Beratungen, welche eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern, z.B. Produkte wie Zertifikate, Aktien, Derivate werden von der Gesellschaft nicht ausgeführt. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bürodienstleistungen Hoffmann UG (haftungsbeschränkt)", Allensbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713990) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78476 Allensbach
Zum Riesenberg 2 a, 78476 Allensbach
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.va-h.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH