Hoffmann Transport & Service GmbH, Worms (Hafenstraße 99, 67547 Worms). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ernst Frankenbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 06.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hoffmann Transport & Service GmbH, Worms (Hafenstraße 99, 67547 Worms). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Ernst Frankenbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRB 4060) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hoffmann Transport & Service GmbH, Worms (Obere Hauptstr. 134a, 67551 Worms). Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Bernd Otto, Worms, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Frankenbach, Ernst Christian, Mainz-Kastel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.