Hoffmeier & Brandherm Verwaltungs GmbH, Beckum (Hansaring 55, 59269 Beckum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schröer Verwaltungs GmbH (HRB 7071 amtsgericht Münster) am 29.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hoffmeier & Brandherm Verwaltungs GmbH, Beckum (Hansaring 55, 59269 Beckum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006, geändert durch Beschluss vom 06.10.2006, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.10..2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.10.2006 mit der Schröer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster HRB 7071) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.