Hoffmeister Citylight Boards GmbH, Koblenz (August-Horch-Str. 10, 56070 Koblenz). die Firma ist erloschen.
Hoffmeister Citylight Boards GmbH, Koblenz (August-Horch-Str. 10, 56070 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Außenwerbung Hoffmeister GmbH & CoKG am 04.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hoffmeister Citylight Boards GmbH, Koblenz (56070 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2006 mit der Außenwerbung Hoffmeister GmbH & Co.KG mit Sitz in Koblenz (HRA 5338) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hoffmeister Citylight Boards GmbH, Düsseldorf (August-Horch-Str. 10, 56070 Koblenz). Der Sitz ist nach Koblenz (jetzt AG Koblenz, HRB 6920) verlegt.