Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mohr, Simon, Weilrod-Riedelbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.06.2023
Hack
b)
Fall 13 |
HRB 101387: Hofgut Liederbach Service GmbH, Liederbach, Gartenstraße 25, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Geschäftsanschrift: Am Naßgewann 2, 65835 Liederbach am Taunus.
HRB 101387: Hofgut Liederbach Service GmbH, Liederbach, Am Naßgewann 2, 65835 Liederbach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gartenstraße 25, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsführer: Mohr, Simon, Weilrod-Riedelbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Laniado, David, Vörstetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101387: Hofgut Liederbach Service GmbH, Liederbach, Am Naßgewann 2, 65835 Liederbach. Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Simon, Weilrod-Riedelbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bensing, Reiner, Karben, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101387: Hofgut Liederbach Service GmbH, Liederbach, Am Naßgewann 2, 65835 Liederbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ACUSTICA Erste Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v.d.H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10627) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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