Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Der mit der Caro Penta GmbH, Hamburg (Amtsgericht
Hamburg, HRB 101685) am 18.12.2015 abgeschlossene
Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom
15.06.2022 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 beendet. |
a)
06.07.2023
Simon-Wiehl
b)
Fall 5 |
HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tanaka, Hideki, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck des Unternehmens ist der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von bebauten und unbebauten Grundstücken das Erbringen von Dienstleistungen für Handel und Handwerk, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der genehmigungspflichtige grenzüberschreitende gewerbliche Güterkraftverkehr.
HRB 125682: Hofmann & Roemer GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg. Mit der Caro Penta GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101685) als herrschendem Unternehmen ist am 18.12.2015 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Gewinnabführungsvertrag vom 25.11.1999 wird zu dem Zeitpunkt, ab dem die Regelungen des nachfolgenden, neu abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages nach Maßgabe des § 5 Abs (2) gelten, durch diesen neuen Gewinnabführungsvertrag vollständig ersetzt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Hofmann & Roemer GmbH, Schwerin, Zum Kirschenhof 36, 19057 Schwerin. Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRB 125682) verlegt.
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