HRA 203157: Hofmann-Bedachungen GmbH & Co. KG, Vechta, Blomlage 17, 49377 Vechta. Einzelprokura: Hofmann, Maria, Vechta, * ‒.‒.‒‒.
Hofmann-Bedachungen GmbH & Co. KG, Vechta, Blomlage 17, 49377 Vechta. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 01.03.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Burkhard Hofmann, Vechta, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Burkhard Hofmann e. K. in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRA 203132) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Hofmann-Bedachungen GmbH & Co. KG, Vechta, Blomlage 17, 49377 Vechta. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.03.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Hofmann-Bedachungen GmbH & Co. KG, Vechta, Blomlage 17, 49377 Vechta. (Betrieb einer Klempnerei und Dachdeckerei mit dem Schwerpunkt Bedachungen, Bauklempnerei und Fassadengestaltung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blomlage 17, 49377 Vechta. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Hofmann Verwaltungs GmbH, Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 206457), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.