HRA 729077:Hofmeister Bietigheim GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen, Kirchheimer Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hofmeister Beteiligungs-GmbH, Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 752121), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hofmeister Verwaltungs-GmbH, Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 301778).
Hofmeister Bietigheim GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen, Kirchheimer Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Hofmeister GmbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 300571) am 04.09.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Hofmeister Bietigheim GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen, Kirchheimer Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. (Der Handel mit Möbeln und Einrichtungs- und Raumausstattungsgegenständen, insbesondere in Bietigheim.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kirchheimer Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hofmeister Verwaltungs-GmbH, Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 301778), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Verkaufshaus Bietigheim" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hofmeister GmbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 300571) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2013 (Ausgliederung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.