Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Steger, Klaus, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Spörl, Manuela, Hof, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.03.2024
Herpich |
HRB 3461: Hoftex Immobilien I GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schoberth, Ernst, Selb, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Steger, Klaus, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Groß, Johannes, Schwarzenbach/Wald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3461: Hoftex Immobilien I GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 3.001.000,00 EUR.
HRB 3461: Hoftex Immobilien I GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat die Neufassung des § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen.
HRB 3461: Hoftex Immobilien I GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Die Hoftex Immobilien II GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRA 3297) und die Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2444) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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