Hohenloher Druckzentrum GmbH & Co. KG, Gerabronn, Robert-Bosch-Straße 13, 74582 Gerabronn.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2010 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG", Gerabronn (Amtsgericht Ulm HRA 690236) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hohenloher Druckzentrum GmbH & Co. KG, Gerabronn, Robert-Bosch-Straße 13, 74582 Gerabronn.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG", Gerabronn (Amtsgericht Ulm HRA 690236) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2009 sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechte und Pflichten einschließlich Vertragsverhältnisse, soweit sie zum Unternehmensteil Produktion (Zeitungsdruckerei) gehören, auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hohenloher Druckzentrum GmbH & Co. KG, Gerabronn, Robert-Bosch-Straße 13, 74582 Gerabronn.(Technische Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art, insbesondere von Tageszeitungen und anderen Presseerzeugnissen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 13, 74582 Gerabronn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hohenloher Tagblatt GmbH, Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 671191).