HRB 29794: Hohenstein-Ernstthal Grundbesitz GmbH, Schneeberg, Prof.-Dr.-Konrad-Zuse-Straße 4, 08289 Schneeberg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 29794: Hohenstein-Ernstthal Grundbesitz GmbH, Schneeberg, Prof.-Dr.-Konrad-Zuse-Straße 4, 08289 Schneeberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nun Liquidator: Seifart, Steffen, Schneeberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 29794: Hohenstein-Ernstthal Grundbesitz GmbH, Schneeberg, Prof.-Dr.-Konrad-Zuse-Straße 4, 08289 Schneeberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015. Geschäftsanschrift: Prof.-Dr.-Konrad-Zuse-Straße 4, 08289 Schneeberg. Gegenstand des Unternehmens: Besitz, Veräußerung und Bewirtschaftung von Grundstücken aller Art, insbesondere der Grundstücke in Hohenstein-Ernstthal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seifart, Steffen, Schneeberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Seifart & Belaschki Grundbesitz Hohenstein-Ernstthal OHG, mit dem Sitz in Schneeberg (Amtsgericht Chemnitz HRA 8176).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.