HRA 460628: Hohner Musikinstrumente GmbH & Co. KG, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hohner Musikinstrumente Verwaltungs-GmbH, Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 460847).
HRA 460628: Hohner Musikinstrumente GmbH & Co. KG, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.12.2015 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Hohner Musikinstrumente GmbH", Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 755595) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 460628: Hohner Musikinstrumente GmbH & Co. KG, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hohner Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 460858). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.12.2015 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hohner Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG", Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 460612) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 460628:Hohner Musikinstrumente GmbH & Co. KG, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dehn, Christian, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒; Henne, Kai-Uwe, Tuttlingen, * ‒.‒.‒‒.
Hohner Musikinstrumente GmbH & Co. KG, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen. Prokura erloschen: Wlassow, Wilhelm, Wellendingen, * ‒.‒.‒‒.
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