HRB 10789: Hohnrath Verwaltungs GmbH, Wilich (Linsellesstr. 109, 47877 Willich). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 10789: Hohnrath Verwaltungs GmbH, Wilich (Linsellesstr. 109, 47877 Willich Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Hohnrath Verwaltungs GmbH, Wilich (Linsellesstr. 109, 47877 Willich). Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 52/06) vom 31.10.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Hohnrath Verwaltungs GmbH, Wilich (Linsellesstr. 109, 47877 Willich). Die Gesellschaft ist aufgelöst.Bestellt als Liquidator: Hohnrath, Sabine, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Hohnrath, Wolfram, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hohnrath Verwaltungs GmbH, Wilich (Linsellesstr. 109, 47877 Willich). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2005. Gegenstand: die Übernahme der Stellung einer persönlichen haftenden Gesellschafterin der neu zu gründenden Kommanditgesellschaft in Firma Hohnrath Print und Medien GmbH & C. KG mit Sitz in Willich und die Führung ihrer Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass einzelne Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt sind. Die Gesellschaft und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit der Hohnrath Print und Medien GmbH & Co. KG handelt. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung des Gesellschaftsvertrages mit ihr. Die Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hohnrath, Sabine, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Hohnrath, Wolfram, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.