HRB 8673: Holding Keetmanstraße GmbH, Duisburg, Schifferstr. 210, 47059 Duisburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Holding Keetmanstraße GmbH, Duisburg, Schifferstr. 210, 47059 Duisburg. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Geändert, nunmehr Liquidator: Ellerich, Sabine, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Holding Keetmanstraße GmbH, Duisburg, Schifferstr. 210, 47059 Duisburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schifferstr. 210, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.02.2013 mit der Turning Point-GmbH Gesellschaft für Unternehmensberatung und Risikomanagement mit Sitz in Duisburg (Duisburg HRB 8681) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Holding Keetmanstraße GmbH, Duisburg (Schifferstr. 10, 47059 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.02.2013 mit der RHEIN-RUHR-TREUHAND WIRTSCHAFTSBERATUNG GMBH mit Sitz in Duisburg (Duisburg HRB 6053) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.