Heinz Becker Bauunternehmen GmbH, Gau-Bickelheim (Kirchweg 4, 55599 Gau-Bickelheim). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Holger Becker Bauunternehmung GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2007 mit der Holger Becker Bauunternehmung GmbH mit Sitz in Gau-Bickelheim (Amtsgericht Mainz, HRB 32975) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme) und hat ihre Firma geändert in Holger Becker Bauunternehmung GmbH. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55599 Gau-Bickelheim
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.baubecker.net
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH