HRB 13188: Holger Pollmeier Beteiligungsgesellschaft mbH, Hövelhof, Hövelrieger Str. 26, 33161 Hövelhof. von Amts wegen berichtigt: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.12.2017 wirksam geworden.
HRB 13188: Holger Pollmeier Beteiligungsgesellschaft mbH, Hövelhof, Hövelrieger Str. 26, 33161 Hövelhof. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.01.2018 wirksam geworden.
HRB 13188: Holger Pollmeier Beteiligungsgesellschaft mbH, Hövelhof, Hövelrieger Str. 26, 33161 Hövelhof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2017. Geschäftsanschrift: Hövelrieger Str. 26, 33161 Hövelhof. Gegenstand: Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann ferner Eigentum an Vermögensgegenständen jeglicher Art erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pollmeier, Holger, Verl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Pollmeier Holding GmbH mit Sitz in Hövelhof (Amtsgericht Paderborn HRB 11617) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.11.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.