Holiday Inns von Deutschland GmbH, Wiesbaden (Adolfstr. 16, 65185 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden W.E. I Germany Holding GmbH am 30.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Holiday Inns von Deutschland GmbH, Wiesbaden (Adolfstr. 16, 65185 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2006 mit Änderungen vom 14.11.2006 und vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag mit der W.E.I. Germany Holiday GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77437) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Holiday Inns von Deutschland GmbH, Wiesbaden (Adolfstr. 16, 65185 Wiesbaden). Nicht mehr Geschäftsführer: Oppolzer, Arno Peter, München, * ‒.‒.‒‒; Stahl, Arnd, Nidderau, * ‒.‒.‒‒.
Holiday Inns von Deutschland GmbH, Wiesbaden (Adolfstr. 16, 65185 Wiesbaden). Der mit der Holiday Inns (Germany) LLC, Wiesbaden am 02.01.1989 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.04.2006 zum 28.04.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Holiday Inns von Deutschland GmbH, Wiesbaden (Adolfstr. 16, 65185 Wiesbaden). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.