HRB 13059: Hollmann GmbH, Tecklenburg, Feldstraße 3, 49545 Tecklenburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.02.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13059: Hollmann GmbH, Tecklenburg, Feldstraße 3, 49545 Tecklenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 das von Herrn Dirk Hollmann, Tecklenburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma Dirk Hollmann e. K. mit Sitz in Tecklenburg (Amtsgericht Steinfurt HRA 7674) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13059: Hollmann GmbH, Tecklenburg, Feldstraße 3, 49545 Tecklenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. III (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme der Dirk Hollmann e. K., Tecklenburg (Amtsgericht Steinfurt HRA 7674) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13059: Hollmann GmbH, Tecklenburg, Feldstraße 3, 49545 Tecklenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2020. Geschäftsanschrift: Feldstraße 3, 49545 Tecklenburg. Gegenstand: Betreiben eines Busunternehmens und einer Photovoltaikanlage, Fahrzeugvermietung und -vermittlung, Hausmeisterservice und Fahrdienste und damit zusammenhängende Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hollmann, Dirk, Tecklenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.