HRB 126027:Hollywood Diner GmbH, Hamburg, Hammer Deich 162, 20537 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
Hollywood Diner UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Hammer Deich 162, 20537 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages (vormals Musterprotokoll) beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.999,00 EUR auf 25.000,00 EUR. Neue Firma: Hollywood Diner GmbH. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert (Vertretung), nun Geschäftsführer: Hennig, Franz-Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hollywood Diner UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Hammer Deich 162, 20537 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 29.12.2011. Geschäftsanschrift: Hammer Deich 162, 20537 Hamburg. Gegenstand: Film- und Eventcatering sowie Betrieb von Bistros und Restaurants. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hennig, Franz-Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.