HRB 1980: Holter GmbH Sanierungstechnik, Korschenbroich, Dieselstraße 5, 41352 Korschenbroich. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 1980: Holter GmbH Sanierungstechnik, Korschenbroich, Dieselstraße 5, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 10.12.2019 aufgelöst.Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Holter, Peter, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Holter, Peter, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒.
Holter GmbH Sanierungstechnik, Korschenbroich, Dieselstraße 5, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschafterversammlung vom 3. November 2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von EUR 76.800,00 um EUR 51.800,00 auf EUR 25.000,00 beschlossen. 25.000,00 EUR.
Holter GmbH Versorgungstechnik, Korschenbroich, Dieselstraße 5, 41352 Korschenbroich.Die Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Holter GmbH Sanierungstechnik. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 5, 41352 Korschenbroich.
Holter GmbH Versorgungstechnik, Korschenbroich (Dieselstraße 5, 41352 Korschenbroich). Die Gesellschafterversammlung vom 26. Juli 2007/13. August 2007 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Die Gesellschaft soll vorerst bis zum 31. Dezember 1969 dauern und sich danach jeweils um zwei Jahre verlängern, wenn sie nicht vorher unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befungis zur Einzelvertretung der Gesellschaft erteilt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
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