Holz Elektronik GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Kirchheim, Landkreis München (Benzstraße 1 b, 85551 Kirchheim). Die Verschmelzung wurde am 24.06.05 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 136198). Prokura erloschen: Eichinger, Monika, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒ und Calcagno, Josef, Eching, * ‒.‒.‒‒.
Holz Elektronik GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Kirchheim, Landkreis München (Benzstraße 1 b, 85551 Kirchheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom jeweils 10.06.2005 mit der DISWAY AG mit dem Sitzin Kirchheim (Amtsgericht München HRB 136198) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Holz Elektronik GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Kirchheim, Landkreis München (Benzstraße 1 b, 85551 Kirchheim). Ausgeschieden Geschäftsführer: Holz, Siegfried, Kaufmann, Kirchheim.
Holz Elektronik GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Kirchheim, Landkreis München (Benzstraße 1 b, 85551 Kirchheim). Die Gesellschaft hat am 13.12.2004 mit der "DISWAY AG" mit dem Sitz in Kirchheim (Amtsgericht München HRB 136198) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.12.2004 zugestimmt.