HRB 711855: Holzbau Bruno Kaiser GmbH, Bernau im Schwarzwald, Gässle 7, 79872 Bernau im Schwarzwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Bruno, Bernau im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wiesler, Andreas, Wieden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711855:Holzbau Bruno Kaiser GmbH, Bernau im Schwarzwald, Gässle 7, 79872 Bernau im Schwarzwald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2014. Geschäftsanschrift: Gässle 7, 79872 Bernau im Schwarzwald. Gegenstand: Der schlüsselfertige Wohnungs- und Industriebau sowie Holzbauarbeiten jeder Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Duttlinger, Herbert, Ühlingen-Birkendorf, * ‒.‒.‒‒; Kaiser, Bruno, Bernau im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒; Spitz, Stefan, Bernau im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des operativen Teilbetriebes "schlüsselfertiger Wohnungsbau und Industriebau sowie Holzbauarbeiten jeder Art" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Holzbau Bruno Kaiser GmbH", zukünftig "Bruno Kaiser Vermögens- und Verwaltungsgesellschaft mbH", Bernau im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704709) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 07.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.