HRB 175798 B: Holzbau Richter GmbH, Berlin, Ahornallee 6, 12623 Berlin. Gegenstand: Die Montage genormter Baufertigteile, Holz-und Bautenschutz, Boden- und Parkettlegerarbeiten, der Service zu vorgenannten Tätigkeiten sowie der Handel mit den dafür erforderlichen Bauelementen, Materialien, Ausrüstungen und Werkzeugen. Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach § 1 KWG oder 34 c GewO aus. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 175798 B: Holzbau Richter GmbH, Berlin, Ahornallee 6, 12623 Berlin. Firma: Holzbau Richter GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ahornallee 6, 12623 Berlin; Gegenstand: Der Bau, die Montage, die Restaurierung, Sanierung von Treppen, Fenstern und Türen vorwiegend aus Holz, deren Einbau, der entsprechende Innenausbau mit Service und der Handel mit den dafür erforderlichen Bauelementen, Materialien, Ausrüstungen und Werkzeugen. Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach § 1 KWG oder 34 c GewO aus. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Richter, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.01.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Holzbau Richter e.Kfm. vom Inhaber Dirk Richter geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51654 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 27.01.2016/08.03.1016 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.