HRA 6019: Holzhandel Hensel e.K., Taubenheim, Brunnenstr. 2, 02689 Taubenheim/Spree. Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 06.08.2020, AZ: 531 IN 769/20, das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
HRA 6019: Holzhandel Hensel e.K., Taubenheim, Brunnenstr. 2, 02689 Taubenheim/Spree. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 22.06.2020, AZ: 531 IN 769/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Kaufmanns nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Holzhandel Hensel e.K., Taubenheim (Brunnenstr. 2, 02689 Taubenheim/Spree, Bearbeitung und Vertrieb von Holzwaren jeder Art und anderen damit zusammenhängenden Artikeln). Einzelkaufmann. Inhaber: Hensel, Michael, Oppach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Hensel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Oppach (Amtsgericht Dresden, HRB 8352) auf das Vermögen des Alleingesellschafters.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.