Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zentgraf, Stefan, Nentershausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.09.2023
Bettenhausen
b)
Fall 7 |
Holzindustrie Templin Werk Nentershausen GmbH, Nentershausen, Hopfenwiese 5, 36214 Nentershausen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 22.06.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Holzindustrie Templin Werk Nentershausen GmbH, Nentershausen, Hopfenwiese 5, 36214 Nentershausen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Werk Nentershausen) der Holzindustrie Templin GmbH mit Sitz in Templin (Amtsgericht Neuruppin HRB 2211) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Holzindustrie Templin Werk Nentershausen GmbH, Nentershausen, Hopfenwiese 5, 36214 Nentershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.926,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Teilbetriebs Werk Nentershausen der Holzindustrie Templin GmbH, Templin (Amtsgericht Neuruppin HRB 2211) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 32.926,00 EUR.
Holzindustrie Templin Werk Nentershausen GmbH, Nentershausen, Hopfenwiese 5, 36214 Nentershausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2010. Geschäftsanschrift: Hopfenwiese 5, 36214 Nentershausen. Gegenstand: Der Betrieb eines Sägewerks und der Handel insbesondere mit Holz, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maschmann, Jörg, Templin, * ‒.‒.‒‒; Zentgraf, Stefan, Eiterfeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.