Homburger Saunabad GmbH, Homburg, Entenweiher Straße 5, 66424 Homburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Homburger Saunabad GmbH, Homburg, Entenweiher Straße 5, 66424 Homburg. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Der Widerspruch kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes erfolgen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll (§§ 14 II FamFG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Homburger Saunabad GmbH, Homburg, Entenweiher Straße 5, 66424 Homburg. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch ihre/n Geschäftsführer, sondern durch ihren Liquidator bzw. ihre Liquidatoren vertreten. Gemäß § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen vermerkt. Unter Löschung der besonderen Vertretungsbefugnis gemäß § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen neu vorgetragen, nun Geschäftsführerin: Köhler, Gisela, Homburg, * ‒.‒.‒‒. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Saarbrücken Az.: 103 IN 19/11) mangels Masse aufgelöst.