Homeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Wolfsbankring 42, 45355 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Homeier Bedachungen GmbH am 11.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Homeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Wolfsbankring 42, 45355 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Homeier Bedachungen GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 6197) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Homeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Wolfsbankring 42, 45355 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.05.2008 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 7 Abs. 2 (Vertretung) zu ändern und § 8 (Vorzugsrecht des Geschäftsanteils des Gesellschafters Hans-Joachim Homeier) aufzuheben. Nicht mehr Geschäftsführer: Homeier, Hans-Joachim, Dachdeckermeister, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Droste, Frank, Essen, * ‒.‒.‒‒; Homeier, Marcel, Essen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.