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Hopp und ODWIN Projekte gGmbH, St. Leon-Rot (HRB 735915)

Firmendaten

Anschrift
Opelstr. 28
68789 St. Leon-Rot
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06227/8608550
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: dietmar-hopp-stiftung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 735915
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hopp und ODWIN Projekte gGmbH aus St. Leon-Rot ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 735915 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.01.2020 hat die Hopp und ODWIN Projekte gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet; dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß dem vorstehenden entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Ausstattung eines Klinikgebäudes in Heidelberg (auf fremdem Grund und Boden, der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht) und dessen Zuwendung an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, dieses dem Universitätsklinikum Heidelberg zur Nutzung zu den vorstehendend aufgeführten steuerbegünstigen Zwecken zuzuweisen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Hopp und ODWIN Projekte gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.04.2023)

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Registermeldungen 1

Calendar 04.03.2020
Neueintragung

HRB 735915: Hopp und ODWIN Projekte gGmbH, St. Leon-Rot, Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2020. Geschäftsanschrift: Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet; dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß dem vorstehenden entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Ausstattung eines Klinikgebäudes in Heidelberg (auf fremdem Grund und Boden, der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht) und dessen Zuwendung an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, dieses dem Universitätsklinikum Heidelberg zur Nutzung zu den vorstehendend aufgeführten steuerbegünstigen Zwecken zuzuweisen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klee, Simon, Viernheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Gaul, Bernhard, Sandhausen, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

04.03.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Simon Klee
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernhard Gaul
Prokurist

Registervorgang

Neueintragung 04.03.2020