Hoppe GmbH, Bad Wünnenberg, Graf-Zeppelin-Str. 16 - 20, 33181 Bad Wünnenberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bell Deutschland GmbH & Co.KG am 31.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hoppe GmbH, Bad Wünnenberg, Graf-Zeppelin-Str. 16 - 20, 33181 Bad Wünnenberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2012 mit der Bell Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Seevetal (HRA 201622, Amtsgericht Lüneburg) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hoppe GmbH, Bad Wünnenberg, Graf-Zeppelin-Str. 16 - 20, 33181 Bad Wünnenberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2012 mit der Frisch und Fertig Thüringer Lebensmittelvertriebs GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn, HRB 7473) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hoppe GmbH, Bad Wünnenberg, Graf-Zeppelin-Str. 16 - 20, 33181 Bad Wünnenberg. Prokura erloschen: Dr. Erning, Johannes, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Hoppe GmbH, Bochum, Wasserstraße 223, 44799 Bochum. Der Sitz ist nach Bad Wünnenberg (jetzt Amtsgericht Paderborn HRB 10435) verlegt.
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