HRB 8789 FF: Hoppegarten Park zwei GmbH, Hoppegarten, c/o Peregrine Holdings International GmbH, Hardenbergstr. 27, 10117 Berlin. Geschäftsanschrift: c/o Peregrine Holdings International GmbH, Hardenbergstr. 27, 10117 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Roethenmund, Robert E., * ‒.‒.‒‒, Berlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2019 ist die Gesellschaft aufgelöst
HRB 8789 FF: Hoppegarten Park zwei GmbH, Hoppegarten, Industriestraße 12 - 14, 15366 Hoppegarten. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Industriestraße 12 - 14, 15366 Hoppegarten; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hoppegarten Park drei GmbH (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15685 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 8789 FF: Hoppegarten Park zwei GmbH, Hoppegarten (Industriestraße 12 - 14, 15366 Hoppegarten). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hoppegarten Park eins GmbH mit Sitz in Hoppegarten (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 8790 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird