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Hoppmann Autohaus GmbH, Betzdorf (HRB 4829) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Gewerbepark 3
57518 Betzdorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4829
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hoppmann Autohaus GmbH aus Betzdorf war im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 4829 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hoppmann Autohaus GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Hoppmann Autohaus GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 15.12.2005
Löschung

Hoppmann Autohaus GmbH, Betzdorf (Gewerbepark 3, 57518 Betzdorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hoppmann Autohaus GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 1682) am 17.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.11.2005
Veränderung

Hoppmann Autohaus GmbH, Betzdorf (Gewerbepark 3, 57518 Betzdorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.10.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.10.2005 mit der Firma Hoppmann Autohaus GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 1682) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

15.12.2005
Registervorgang

Löschung 30.11.2005