Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
13 |
b)
Kleinmachnow |
|
|
b)
Der Sitz der Gesellschaft ist nach Kleinmachnow ver-
legt (Amtsgericht Potsdam, HRA 8422 P). |
a)
05.03.2024
Zierl |
1 |
a)
Horn & Görwitz GmbH & Co.
KG
b)
Kleinmachnow
Geschäftsanschrift:
Celsiusstraße 2, 14532 Klein-
machnow |
a)
Jeder persönlich haftende Gesell-
schafter vertritt die Gesellschaft al-
lein.
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
1.
Görwitz Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
5509 B) |
1.
Borrmann, Kerstin, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Prokura gemeinsam mit einem wei-
teren Prokuristen
2.
Görwitz, Maximilian, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Einzelprokura
3.
Marx, Manuela, * ‒.‒.‒‒, Lee-
gebruch
Prokura gemeinsam mit einem wei-
teren Prokuristen
4.
Richter, Inken, * ‒.‒.‒‒, Luckau
Prokura gemeinsam mit einem wei-
teren Prokuristen |
a)
Kommanditgesellschaft
Der Sitz der Gesellschaft ist von Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg, HRA 6421 B) nach Kleinmachnow
verlegt.
c)
Kommanditist/en:
1.
Görwitz Beteiligungs GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 72895 B)
387.500,00 DM |
a)
04.03.2024
Winkler
b)
Tag der ers-
ten Eintragung:
05.09.1911 |
HRA 6421 B: Horn & Görwitz GmbH & Co. KG, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 112/113, 10553 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 112/113, 10553 Berlin
HRA 6421 B: Horn & Görwitz GmbH & Co. KG, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 14, 10553 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ebunet Systemhaus GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 191701) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 6421 B: Horn & Görwitz GmbH & Co. KG, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 14, 10553 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Audit III. Industrie Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 191832) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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