HRA 30725: Horn GmbH & Co.KG, Landau in der Pfalz, Königstraße 15/19, 76829 Landau in der Pfalz. Einzelprokura: Leibbrand-Martinus, Susanne, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30725: Horn GmbH & Co.KG, Landau in der Pfalz, Königstraße 15/19, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2018 mit der Leder Horn Handels-GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 3436) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30725: Horn GmbH & Co.KG, Landau in der Pfalz, Königstraße 15/19, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 das von dem Einzelkaufmann Ralph Leibbrand, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Leder Horn e.K. in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 2189) betriebene Unternehmen (mit Ausnahme des Grundbesitzes) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 26.07.2018 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30725: Horn GmbH & Co.KG, Landau in der Pfalz, Königstraße 15/19, 76829 Landau in der Pfalz. (Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Lederwaren, Taschen und Reisegepäck, Businessartikel sowie Accessoires und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Königstraße 15/19, 76829 Landau in der Pfalz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Leder Horn Verwaltungs-GmbH, Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32329).